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Ethanol - Politik der indischen
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Ethanol - Politik der indischen Regierung
THE GAZETTE OF INDIA: AUSSERPLANMÄSSIG
[TEIL I- SEK. I]
MINISTRY OF PETROLEUM AND NATURAL GAS RESOLUTION
NEW DELHI, 03. September, 2002 Nr. P-45018/28/2000-C. C.
Mit Blick auf die Förderung des landwirtschaftlichen Sektors
und die Verringerung der Umweltverschmutzung hat die indische Regierung
seit einiger Zeit die Versorgung des Landes mit Ethanol-Treibstoffen
geprüft. Unter Berücksichtigung bestimmter finanzieller
und betrieblicher Aspekte ist die Beimischung von 5 % Ethanol zu
Kraftstoff gemäß den Angaben des 'Bureau of Indian Standards'
zulässig. Die Regierung hat zwischen April und Juni 2001 drei
Pilotprojekte gestartet: zwei in Maharashtra und eines in Uttar
Pradesh, und im Rahmen dieser Projekte werden seither an bestimmte
Ausgabestellen Treibstoffe mit 5 % Ethanolbeimischung geliefert.
Neben den genannten Pilotprojekten wurden gleichzeitig F & E-Studien
durchgeführt. Beide Pilotprojekte und die F & E-Studien
waren erfolgreich und das Ergebnis ist eine Beimischung von bis
zu 5 % Ethanol zu Treibstoff und die Verwendung von angereichertem
Ethanol in Fahrzeugen.
Die betroffenen Behörden und die Regierungen vieler Zucker
produzierender Staaten wurden in die Gespräche einbezogen.
Die Vereinigung der indischen Kfz-Hersteller (SIAM) hat die Beimischung
von 5 % Ethanol zu Treibstoffen für Fahrzeuge akzeptiert. Die
Regierung der wichtigsten Zucker produzierenden Staaten und die
Vertreter der Zucker-/Destillierindustrie haben die Bereitschaft/Kapazität
für die Ethanolproduktion erklärt. Die Regierung hatte
eine Expertengruppe unter Vorsicht des Geschäftsführers
des 'Centre for High Technologie' einberufen, die die verschiedenen
Möglichkeiten für Mischung von Ethanol und Treibstoff
und den Einsatz von ETBE in Raffinerien prüfen sollte. Angesichts
der logistischen und finanziellen Vorteile hat die Gruppe die Mischung
von Ethanol und Treibstoff an den Versorgungspunkten (Terminals/Depots)
der Ölraffinerien empfohlen. Angesichts dessen hat die Regierung
entschieden, dass ab 01.01.2003 die folgenden neun Staaten und vier
vereinigten Territorien mit Treibstoff mit 5 % Ethanolbeimischung
beliefert werden:
Staaten & vereinigte Territorien: 1. Andhra Pradesh
1. Damman und Diu 2. Goa 2. Dadra und Nagar Haveli 3. Gujrat 3.
Chandigarh 4. Haryana 4. Pondicherry 5. Karnataka 6. Maharashtra
7. Punjab 8. Tamilnadu 9. Uttar Pradesh